Schönheitsreparaturen in Berlin – fachgerecht für Mieter und Vermieter
Kaum ein Thema führt beim Auszug so oft zu Diskussionen wie die Schönheitsreparaturen. Muss gestrichen werden oder nicht? Reicht es, wenn man selbst rollt? Und was ist mit den Türen? Wir übernehmen Schönheitsreparaturen in Berlin – schnell, fachgerecht und so, dass bei der Abnahme nichts zu beanstanden ist. Als Maler in Berlin renovieren wir regelmäßig Mietwohnungen für Mieter, Vermieter und Hausverwaltungen.

Was zählt zu den Schönheitsreparaturen?
Nach gängiger Auffassung gehören zu den Schönheitsreparaturen im Wesentlichen Arbeiten, die durch normales Wohnen nötig werden:
- Tapezieren und Anstreichen von Wänden und Decken
- Streichen der Heizkörper und Heizungsrohre
- Streichen der Innentüren sowie der Fenster und Außentüren von innen
- Behandlung der Fußböden im üblichen Rahmen
Nicht dazu zählen in der Regel das Abschleifen von Parkett, Reparaturen an Fenstern oder Sanitäranlagen und das Streichen der Fenster von außen. Schäden, die über normale Abnutzung hinausgehen – etwa große Löcher, Brandflecken oder Wasserflecken durch eigenes Verschulden –, sind ein anderes Thema.
Muss ich als Mieter renovieren?
Grundsätzlich ist der Vermieter für die Instandhaltung zuständig. Er kann die Schönheitsreparaturen aber per Mietvertrag auf den Mieter übertragen. Viele ältere Klauseln mit starren Fristen oder Pflichtrenovierung beim Auszug sind nach der Rechtsprechung jedoch unwirksam. Auch wenn die Wohnung bei Einzug unrenoviert übergeben wurde, entfällt die Pflicht häufig. Da jeder Vertrag anders ist, empfehlen wir, die Klausel vom Mieterverein oder einem Anwalt prüfen zu lassen. Wir sind Maler, keine Rechtsberater – aber wir sagen Ihnen gern, welche Arbeiten in der Praxis üblicherweise erwartet werden.
Unabhängig vom Vertrag gilt: Wer die Wohnung während der Mietzeit in kräftigen Farben gestrichen hat, muss sie in der Regel in neutralen, hellen Tönen zurückgeben.

Was „fachgerecht“ bedeutet
Wenn Schönheitsreparaturen geschuldet sind, müssen sie fachgerecht ausgeführt werden. Ein Anstrich mit Streifen, Farbnasen und Spritzern auf Steckdosen kann im Zweifel beanstandet werden. Das heißt nicht, dass ein Malerbetrieb vorgeschrieben ist – aber das Ergebnis muss stimmen. Typische Fehler, die wir bei Nacharbeiten sehen:
- dunkle Farbe nur einmal überstrichen – sie schimmert durch
- Ansatzstreifen an Decken
- Farbe auf Fußleisten, Fliesen und Schaltern
- Heizkörper mit Wandfarbe statt Lack gestrichen
- Dübellöcher mit Zahnpasta statt Spachtel gefüllt
So arbeiten wir
- Sie schicken uns Fotos der Wohnung und – wenn Sie möchten – die Klausel aus dem Mietvertrag.
- Wir sagen Ihnen, welche Arbeiten sinnvoll sind, und erstellen ein Festpreisangebot.
- Wir arbeiten nach Ihrem Auszug oder im bewohnten Zustand, je nach Termin.
- Kräftige Farben werden deckend überstrichen, Flecken isoliert, Löcher gespachtelt.
- Auf Wunsch lackieren wir Türen und Heizkörper und reinigen die Wohnung.
Für Vermieter: Renovierung zwischen zwei Mietern
Wenn der Vormieter nicht renovieren musste oder die Wohnung länger bewohnt war, liegt die Renovierung beim Vermieter. Hier kommt es auf Tempo an. Wir renovieren in wenigen Tagen und stimmen uns mit Ihren anderen Handwerkern ab. Ausführliche Infos finden Sie unter Wohnungsübergabe Berlin und Renovierung für Hausverwaltungen.

Selbst machen oder machen lassen?
Wer handwerklich geübt ist und Zeit hat, kann Schönheitsreparaturen selbst übernehmen. Oft entsteht der Zeitdruck aber genau dann, wenn der Umzug ohnehin alles fordert. Ein Malerbetrieb ist dann meist schneller, und das Ergebnis ist bei der Abnahme kein Streitpunkt mehr. Außerdem können Sie die Arbeitskosten unter Umständen als Handwerkerleistung steuerlich geltend machen – fragen Sie dazu Ihren Steuerberater.
Kosten
Der Preis hängt von der Wohnungsgröße, den Farben und dem Zustand ab. Eine helle Wohnung mit intakter Raufaser ist schnell gestrichen; dunkle Wände, Nikotin oder viele Löcher brauchen mehr Zeit. Richtwerte finden Sie auf der Seite Maler Berlin Kosten.
Vorher und nachher dokumentieren
Viele Streitigkeiten um Schönheitsreparaturen entstehen, weil niemand mehr genau weiß, wie die Wohnung beim Einzug aussah. Fotos helfen hier mehr als jedes Gedächtnis. Wir empfehlen Mietern, beim Einzug und vor dem Auszug alle Räume zu fotografieren: Wände, Decken, Türen, Fenster und Böden, am besten mit Datum. Nach unseren Arbeiten können Sie den Zustand erneut festhalten.
Für Vermieter gilt dasselbe. Ein ordentliches Einzugsprotokoll mit Fotos macht es später deutlich einfacher, berechtigte Forderungen von unberechtigten zu trennen.
Typische Streitpunkte bei der Rückgabe
Aus unserer Erfahrung drehen sich die meisten Diskussionen um wenige Themen:
- Farbwahl: Kräftige Farben werden in der Regel nicht akzeptiert, auch wenn sie sauber gestrichen sind.
- Raufaser: Mehrfach überstrichene Raufaser kann ihre Struktur verlieren. Ob sie erneuert werden muss, hängt vom Einzelfall ab.
- Dübellöcher: Eine normale Anzahl gilt meist als übliche Nutzung, sollte aber fachgerecht verschlossen werden.
- Nikotin: Vergilbte Wände nach starkem Rauchen erfordern oft einen Isoliergrund, damit die Flecken nicht durchschlagen.
Rechtlich verbindlich beraten dürfen wir nicht. Bei Zweifeln an Ihrem Mietvertrag ist ein Mieterverein oder eine Rechtsberatung die richtige Adresse. Was technisch nötig ist, damit die Wohnung ordentlich übergeben werden kann, sagen wir Ihnen aber gern bei der Besichtigung.
Schönheitsreparaturen im Überblick
Was genau zu den Schönheitsreparaturen gehört, ist in Mietverträgen und in der Rechtsprechung recht klar umrissen. Gemeint sind Arbeiten, die die Abnutzung durch normales Wohnen beseitigen. Größere Instandsetzungen am Gebäude gehören nicht dazu. Die folgende Übersicht zeigt die typische Abgrenzung. Im Einzelfall entscheidet aber immer der konkrete Vertrag.
| In der Regel Schönheitsreparatur | In der Regel keine Schönheitsreparatur |
|---|---|
| Streichen oder Tapezieren von Wänden und Decken | Erneuern von Putz nach Wasserschaden |
| Streichen von Heizkörpern und Heizrohren | Austausch defekter Heizkörper |
| Streichen der Innentüren | Reparatur beschädigter Türen |
| Streichen der Fenster und Außentüren von innen | Streichen der Fenster von außen |
| Kleine Dübellöcher schließen | Abschleifen von Parkett |
Starre Fristen und unwirksame Klauseln
In vielen älteren Mietverträgen stehen feste Fristen, nach denen renoviert werden muss, etwa alle drei Jahre Küche und Bad. Solche starren Fristen hat die Rechtsprechung in vielen Fällen für unwirksam erklärt. Auch wer eine unrenovierte Wohnung übernommen hat, muss beim Auszug in der Regel nicht renovieren, wenn er dafür keinen angemessenen Ausgleich erhalten hat. Bei Unsicherheiten empfehlen wir, den Vertrag von einem Mieterverein oder Anwalt prüfen zu lassen. Wir selbst geben keine Rechtsberatung, setzen aber genau das um, was vereinbart ist.
Abgrenzung zur Wohnungsübergabe
Wenn Sie neben den Malerarbeiten auch Reinigung, kleine Reparaturen und die Organisation rund um den Übergabetermin brauchen, ist unser Service Wohnungsübergabe die passende Wahl. Vermieter, die eine Wohnung zwischen zwei Mietern renovieren lassen, finden mehr unter Wohnungsrenovierung.
Fachgerecht heißt nicht perfekt
Mietverträge verlangen oft, dass Schönheitsreparaturen fachgerecht ausgeführt werden. Das bedeutet nicht, dass die Wohnung wie neu aussehen muss. Gemeint ist eine Ausführung mittlerer Art und Güte: gleichmäßig deckend, ohne Streifen, Läufer oder Farbreste auf Steckdosen und Fenstern. Selbst gestrichene Wände sind grundsätzlich zulässig, wenn das Ergebnis diesem Maßstab entspricht. Wer unsicher ist, ob die eigene Arbeit ausreicht, kann uns beauftragen und erhält eine Rechnung, die bei der Übergabe als Nachweis dient.
Für Vermieter gilt: Wer eine frisch renovierte Wohnung übergibt, kann bei der Rückgabe eher eine Renovierung erwarten als bei einer unrenovierten Wohnung. Eine gute Dokumentation des Zustands beim Einzug ist deshalb für beide Seiten hilfreich.
FAQ - Häufig gestellte Fragen
Was gehört zu den Schönheitsreparaturen?
Im Wesentlichen das Streichen und Tapezieren von Wänden und Decken, das Streichen von Heizkörpern, Innentüren sowie Fenstern und Außentüren von innen.
Sind Renovierungsklauseln im Mietvertrag immer gültig?
Nein. Viele ältere Klauseln mit starren Fristen sind nach der Rechtsprechung unwirksam. Lassen Sie Ihren Vertrag im Zweifel prüfen.
Muss ich dunkle Farben vor dem Auszug überstreichen?
In der Regel ja. Kräftige oder sehr dunkle Töne müssen meist in neutrale, helle Farben zurückgestrichen werden.
Darf ich die Schönheitsreparaturen selbst machen?
Ja, wenn das Ergebnis fachgerecht ist. Ein Malerbetrieb ist nicht vorgeschrieben, verringert aber das Risiko von Beanstandungen.
Wie lange dauern Schönheitsreparaturen?
In einer leeren Zwei- bis Dreizimmerwohnung meist zwei bis drei Arbeitstage, je nach Zustand und Farbwechseln.
Was kosten Schönheitsreparaturen in Berlin?
Das hängt von Größe und Zustand ab. Sie erhalten vorab einen Festpreis. Richtwerte stehen auf unserer Kostenseite.
Wie bekomme ich ein Angebot?
Schicken Sie Fotos der Räume per WhatsApp oder rufen Sie an unter 030 94055293 – nennen Sie uns dabei gleich Ihren Auszugstermin. Wir melden uns schnellstmöglich.
Schönheitsreparaturen anfragen
Rufen Sie uns an unter 030 94055293 oder schicken Sie uns Fotos per WhatsApp. Alternativ nutzen Sie unser Kontaktformular.
